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Allgemeine
Verkaufs- und Lieferbedingungen
Geltung: Die nachstehenden Liefer-
und Zahlungsbedingungen gelten mit Auftragserteilung als vereinbart. Davon
abweichende Vereinbarungen haben nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns
Gültigkeit.
Vertragsabschluss: Jeder Auftrag bedarf zum
Vertragsabschluss einer Auftragsbestätigung, einer Bestätigung der Bestellung
per Fernkommunikationsmittel oder durch Lieferung binnen drei Wochen ab dem
Datum des Zugangs der Bestellung. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der
Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 14-tägige Frist, ab Zugang des
Angebotes daran gebunden.
Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit den
Eigenschaften und Merkmalen, sowie dem Verwendungszweck gemäß der von uns
angegebenen Produktbeschreibung. Sämtliche Angaben wie Maße, Gewichte,
Beschreibungen und Abbildungen in Prospekten, Katalogen, Flugblättern oder
Preislisten, die mit der Ware oder mit unseren Angeboten im Zusammenhang
stehen, dienen nur der Beschreibung der Produkte und sind weder als
Beschaffenheitsangabe, als Zusicherung einer Beschaffenheit, als Zusicherung
einer bestimmten Eigenschaft noch als Abgabe einer Garantie zu verstehen.
Andere oder weitergehendere Eigenschaften bzw. Merkmale oder ein darüber
hinausgehender Verwendungszweck bedürfen unbedingt unserer ausdrücklichen
Bestätigung.
Preis: Der Verkauf unserer
Produkte erfolgt ausschließlich ab Firmensitz. Alle von uns genannten Preise
sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt oder mit uns schriftlich
oder textlich vereinbart wurde, exklusive MwSt. zu verstehen und beinhalten
keine Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung. Von uns bestätigte
Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Warenmenge. Wir sind
berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen, sofern die für den vereinbarten
Preis maßgeblichen Konditionen sich nachträglich geändert haben oder
berechtigterweise der Lieferant nachträglich und nachweislich seine Preise
erhöht hat. Dies legen wir unserem Vertragspartner offen. Sofern dies zu einer
Überschreitung des aus der bei der Bestellung gültigen Preisliste
ersichtlichen Preises von mehr als 10% führt, sind sowohl wir, als auch unser
Vertragspartner dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Daraus folgende
und weitergehendere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind
ausgeschlossen. Die Verpackung berechnen wir zum Selbstkostenpreis, nehmen
sie aber nicht zurück.
Lieferung: Teillieferungen sind
zulässig. Sämtliche Aufträge werden unter Voraussetzung der
Liefermöglichkeiten aufgenommen. Bei Sonderanfertigungen kann eine Über- bzw.
Unterlieferung in der Höhe von 10% der Auftragsmenge erfolgen.
Mindestauftragswerte: Bei Bestellung mit einem
Auftragswert unter € 50,00 wird ein Bearbeitungszuschlag in Höhe von € 8,00
in Rechnung gestellt. Wenn nicht anders vereinbart, beträgt der
Mindestpositionswert 10,00 €.
Kommissionsware: Kommissions- und
Musterlieferungen werden nach 14 Tagen von uns in Rechnung gestellt.
Rücksendungen haben franko, ohne Nachnahme auf Gefahr und Kosten des Kunden
zu erfolgen.
Zahlungsbedingungen,
Verzugszinsen: Unsere
Rechnungen sind ab Warenübernahme, sofern nicht andere schriftliche
Vereinbarungen getroffen werden, sofort netto zahlbar. Im Falle des
Zahlungsverzugs, auch mit Teilzahlungen, treten allfällige Skontovereinbarungen
außer Kraft. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer
Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in
gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt, im Fall des
Zahlungsverzuges des Kunden ab dem Tag der Übergabe der Ware auch
Zinseszinsen zu verlangen. An unbekannte Besteller erfolgt der Versand per
Nachnahme zuzüglich Nachnahmegebühren oder Vorauskasse.
Vertragsrücktritt: Entspricht das gelieferte
Produkt nicht Ihren Vorstellungen, so nehmen wir es innerhalb von 30
Werktagen nach Erhalt der Ware zurück, wobei Samstage nicht als Werktage
gelten. Die fristgerechte Absendung der Ware ist ausreichend. Senden Sie die
Ware frei Haus an folgende Adresse:
Hochegger Technik
für Industrie und Technik GmbH & Co KG Jaritzberg 27
8113 St. Bartholomä
Die vom
Kunden geleistete Zahlung wird Zug um Zug zurückerstattet. Der Kunde ist
ausdrücklich verpflichtet, die mit der Rücksendung der Ware
verbundenen Kosten und
Versandspesen zu tragen. Die Firma Hochegger Technik für Industrie und
Technik GmbH & Co KG ist ausdrücklich berechtigt, im Falle des
Rücktrittes des Kunden vom zurückerstatteten Betrag die hier genannten
Ansprüche abzuziehen und lediglich die Differenz zur Überweisung zu bringen.
Beschädigte, benutzte oder abgenutzte Ware, individuell angefertigte Ware,
Sonderanfertigungen oder bedruckte Artikel sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Bei
Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen
entbunden und berechtigt, noch ausstehende
Lieferungen oder Leistungen
zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder –
gegebenenfalls nach Setzung einer angemessenen Nachfrist – vom Vertrag
zurückzutreten.
Tritt
der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er
unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die
Erfüllung
des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im
letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl
einen pauschalierten
Schadensersatz in der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den
tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Mahn- und
Inkassospesen: Im
Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in
Höhe von 10,90 € pro erfolgter Mahnung, sowie für die Evidenzhaltung des
Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,70 zu
ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
Lieferung,
Transport, Annahmeverzug: Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für
Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
Leistungen gegen gesonderte Zahlungen von uns erbracht bzw. organisiert.
Lieferfrist: Zur Leistungsausführung sind wir erst dann
verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind,
nachgekommen ist,
insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Ein Anspruch auf Lieferung bis spätestens
zu dem genannten Termin besteht nicht. Lieferfristen oder Liefertermine sind
unverbindlich und verstehen sich stets als voraussichtlich, auch wenn dieses
nicht besonders erwähnt wird. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine
und Lieferfristen um bis zu eine Woche zu überschreiten. In Lieferverzug
geraten wir erst durch eine schriftliche Mahnung des Vertragspartners unter
Setzung einer angemessenen Frist. Erst nach Ablauf der Frist kann der Kunde
nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, ohne dass
Schadensansprüche geltend gemacht werden können.
Erfüllungsort: Als Erfüllungsort und
Gerichtsstand für beide Teile gilt in allen Fällen Graz.
Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt bis zum Zeitpunkt der Bezahlung und
bis zum Ausgleich des gesamten Kundensaldos unser Eigentum, auch
im
verarbeiteten Zustand. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware –
insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser
Eigentum hinzuweisen und
uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Unternehmer, zu dessen
ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren
gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der Kaufpreisforderung über
die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen,
verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für
die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des
Verlustes oder der Verschlechterung.
Gewährleistung: Der Vertragspartner bzw. Empfänger der Ware
verpflichtet sich, die Ware sofort bei Empfang auf Vollständigkeit und
offensichtlich erkennbare Beschädigungen zu überprüfen. Unvollständigkeit
bzw. offensichtliche Schäden sind spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach
Erhalt der Ware bei uns schriftlich oder textlich zu reklamieren.
Anderenfalls entfällt unsere Haftung. Der Vertragspartner bzw. Besteller hat
bei offensichtlichen und fristgerecht gerügten Beanstandungen, sowie bei
nicht offensichtlichen und innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
angezeigten Mängeln zunächst ausschließlich die nachstehend geregelten
Rechte. Diese Regelung lässt die Beweislastverteilung für das Vorliegen eines
Mangels unberührt.
Durch Verhandlungen über Mängelrügen verzichten wir nicht auf den Einwand,
dass die Mängelrüge nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend gewesen ist.
Sind die gelieferten Waren in irgendeiner Art und Weise
verändert worden, erlöschen jegliche Gewährleistungsansprüche, es sei denn,
die Änderung liegt allein in der vertragsgemäßen Ingebrauchnahme der Ware.
Die Gefahr, dass in diesen Fällen der nachträglichen Veränderung der Ware
z.B. durch Bedruckung und/oder Bestickung etwaige Zertifizierung Ihre Geltung
verliert, trägt der Käufer.
Handelsüblich oder technisch nicht vermeidbare, geringfügige Abweichungen
bezüglich Sortiment, Qualität, Farbe, Breite, Gewicht, Ausrüstung oder Design
der Ware begründen keinen Anspruch auf Gewährleistung.
Ist eine Mängelrüge gerechtfertigt, so leisten wir nach unserer Wahl eine
Nachbesserung oder Nachlieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung)
binnen angemessener Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist uns die
Nacherfüllung nicht zuzumuten, so ist der Vertragspartner zur Minderung oder
zum Rücktritt von dem Vertrag gleichermaßen wie wir berechtigt.
Schadensersatzansprüche und/oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Firma Hochegger Technik für Industrie und
Technik GmbH & Co KG hat wegen des Fehlschlagens der Nacherfüllung
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.
Der Vertragspartner ist nicht befugt, gerügte Ware an uns zurückzusenden. Wir
holen diese vielmehr innerhalb angemessener Frist nach erfolgter Rüge auf
unsere Gefahr und Kosten ab. Wir sind dabei berechtigt, die erhobene Rüge vor
Ort zu überprüfen. Für den Fall, dass diese zu Unrecht erhoben wurde,
entfällt unsere Rücknahmeverpflichtung. Die Kosten für die Anreise sind zu
erstatten. Stellt sich nach Rücknahme der Ware bei Prüfung durch uns heraus,
dass die Mängelrüge nicht berechtigt ist, liefern wir die Ware zurück. Wir
sind dabei berechtigt, vor der Rücklieferung Zahlung der uns entstandenen
Transportkosten für die Rückholung und die Kosten der erneuten Lieferung zu
verlangen. Für die Überprüfung und Bearbeitung der Mängelrüge können wir ein
Entgelt von 10% des Nettowarenwertes, mindestens aber von € 25,00 geltend
machen, wobei unserem Vertragspartner der Nachweis eines geringeren Schadens
vorbehalten bleibt. Vor Zahlungsausgleich sind wir zur Rücklieferung nicht
verpflichtet. Unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung wird hierdurch nicht
berührt.
Rückgriffsansprüche unseres Vertragspartners sind ausgeschlossen, wenn dieser
nicht oder nicht rechtzeitig seiner Pflicht zur unverzüglichen Rüge
nachgekommen ist.
Wir leisten Ersatz für die notwendigen und nachgewiesenen Kosten der
Nacherfüllung, welche unserem Vertragspartner aufgrund eigener
Inanspruchnahme durch seinen Kunden entstanden sind.
Sandte der Vertragspartner die Ware entgegen diesen VL aufgrund einer
Mängelrüge gleichwohl an uns zurück, sind wir berechtigt, die Annahme der
Ware zu verweigern. Ferner sind wir für den Fall der Annahme der Ware
berechtigt, diese zu überprüfen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die
Mängelrüge ungerechtfertigt ist, sind wir berechtigt, neben den Kosten der
Rücklieferung die Kosten der Überprüfung dem Vertragspartner in Rechnung zu
stellen und die Rücklieferung vom vorherigen Ausgleich dieser Rechnung –
unbeschadet weitgehenderer Ansprüche – unsererseits geltend zu machen.
Datenspeicherung:
Der Vertragspartner erklärt sich automatisch
ausdrücklich einverstanden, dass seine Daten, soweit diese geschäftsnotwendig
und im Rahmen des Datenschutzgesetzes (DSG) zulässig sind, EDV-mäßig
erfassen, speichern und verarbeiten.
Stand: August
2010
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